Die persönliche Schutzausrüstung soll den Arbeitskräften im veranstaltungstechnischen Bereich zum gesundheitlichen Schutz dienen. Die Arbeitssicherheitsvorschriften werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften bestimmt. Die Schutzausrüstung der einzelnen Arbeitskräfte richtet sich nach deren Tätigkeitsfeld. Sicherheitsschuhe müssen der Euro - Norm entsprechen (EN345).
Die persönliche Schutzausrüstung darf ausschließlich von der Person getragen werden, der sie gehört! Sie muß sorgfältig behandelt und regelmäßig kontrolliert werden, um den Sicherheitsbestimmungen zu entsprechen.

Nach spätestens fünf Jahren muß die Schutzausrüstung erneuert werden!
 

A ZURÜCK
Auffanggurt  Muß genaue Passform haben, um den Körper bei einem Absturz auffangen zu können. Nach einem Absturz darf der Gurt nicht mehr verwendet werden!
B ZURÜCK
Bandfalldämpfer Dämpft die Fallgeschwindigkeit bei einem Absturz. Darf nach einem Absturz nicht wieder verwendet werden!
Bandschlingen  Längenverstellbare Schlingen aus Kunstfasern; dienen zum Sichern von Personen im Rig an deren Fixpunkten.
C ZURÜCK
   
D ZURÜCK
   
E ZURÜCK
   
F ZURÜCK
Feuerwehrhaken Mit einer Hand zu öffnendes Element mit Schnellverschluss für die Verbindung zwischen Bandfalldämpfer bzw. Sicherungsseil und Traverse bzw. festen Bauteilen. Muß immer eingehakt sein!
G ZURÜCK
Gehörschutz Muß ab einem stetigen Lärmpegel von 85 dB zur Verfügung gestellt werden und muß ab 90 dB bzw. sollte auf eigene Verantwortung hin getragen werden. Es gibt verschiedene Arten von Gehörschutz z.B. Kapselhörschutz oder Gehörschutz, der direkt in den Gehörgang eingeführt werden kann.
Gesichtsschutz Durchsichtiger Plastiksplitterschutz, der beim Wechseln von bestimmten Brennerarten auf dem Kopf getragen werden muß, um bei einer Implosion eines Brenners Verletzungen zu verhindern.
H ZURÜCK
Handschuhe Gibt es in verschiedenen Ausführungen z.B. aus Leder (Einleuchthandschuhe) oder Textilhandschuhe mit eingenähtem Leder in der Handinnenfläche (Handschuhe zum Riggen).
Helm Die Größe des Helmes muß dem Kopf genau angepasst sein, und er muß einen Kinnriemen haben, um einen festen Sitz zu gewährleisten.
I ZURÜCK
   
J ZURÜCK
   
K ZURÜCK
   
L ZURÜCK
   
M ZURÜCK
   
N ZURÜCK
   
O ZURÜCK
   
P ZURÜCK
   
Q ZURÜCK
   
R ZURÜCK
   
S ZURÜCK
Sicherheitsschuhe Müssen zum Schutz des Fußes eine durchtritt- und gleitsichere Sohle und am vorderen Teil des Schuhes eine Stahl kappe besitzen. (Nach EN345)
Sicherungsseil Dient zum Sichern von Personen u.a. an Traversen.
Splitterschutzjacke Jacke aus festem Material, die beim Wechseln von Brennern bestimmter Bauart getragen werden muß, um bei einer Implosion eines unter Druck stehenden Brenners weitgehend schwere Verletzungen durch Glassplitter zu verhindern.
T ZURÜCK
   
U ZURÜCK
UV-Schutzbrille Muß beim Arbeiten an einer offenen Tageslichtleuchte wie z.B. einem Movinglight getragen werden, deren Brenner in Betrieb ist.
V ZURÜCK
   
W ZURÜCK
   
X ZURÜCK
   
Y ZURÜCK
   
Z ZURÜCK